Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.3. Kategorien von immateriellen Wirtschaftsgütern
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Zu Tz. 6.15
Systematisch wenig überzeugend wird erst in Tz. 6.15 OECD-Leitlinien eine Bestimmung des Begriffs „intangible“ vorgenommen, der noch in Tz. 6.16 und 6.17 OECD-Leitlinien ergänzt wird. Die OECD nimmt die in unterschiedlichen Beiträgen vorgenommenen Klassifizierungen auf. Der Abschnitt „A.3“ dient dabei offensichtlich der ausführlicheren definitorischen Abgrenzung und erläuternden Klarstellung der Kategorien der immateriellen Werte, da die OECD-Leitlinien keine Definition des Begriffskerns in einem engen Sinne enthalten. Sie nähern sich dem Begriffskern vielmehr allein durch weitere beispielhafte Aufzählungen. Es wird die Unterscheidung der immateriellen gewerblichen Werte in zwei Gruppen gemacht: betriebliche immaterielle Werte und immaterielle Marketingwerte. Daneben wird auch die Unterscheidung in „harte“ und „weiche“ immaterielle Werte sowie routine- und nicht routinemäßige immaterielle Werte in Bezug genommen. All das wird jedoch verworfen, mit dem Hinweis, dass man keine Klassen von immateriellen Werten schaffen will. Vgl. allerdings Tz. 6.16 OECD-Leitlinien, in der doch eine Unterscheidung vorgeno...