Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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G. Schiedsverfahren
Zu Tz. 4.177
475
In dem abschließenden Teil des Kapitels IV gehen die OECD-Leitlinien noch auf das Problem ein, dass sich die Anzahl der Streitfälle in den vergangenen Jahren stark erhöht hat. Ursächliches Problem hierfür ist die Internationalisierung, die zu einer starken Zunahme des grenzüberschreitenden Handels geführt hat. Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung soll dabei in erster Linie durch Verständigungsverfahren gelöst werden (vgl. Rz. 106 ff.).
476
Allerdings betonen die OECD-Leitlinien auch, dass in einem Verständigungsverfahren nicht zwingend die Beseitigung der Doppelbesteuerung gewährleistet ist. Sofern sich die beteiligten Finanzverwaltungen nicht einigen können, ist nicht ausgeschlossen, dass eine Doppelbesteuerung bestehen bleibt. Daher wird in der überarbeiteten Fassung der OECD-Leitlinien 2010 nochmals (vgl. Rz. 201) der Wert einer Schiedsklausel i.S.d. Art. 25 Abs. 5 OECD-MA hervorgehoben. Sofern die beteiligten Parteien nicht im Rahmen des Verständigungsverfahrens zu einem Ergebnis kommen, so kann im Falle des Schiedsverfahrens ein Ergebnis erzielt werden.
Zu Tz. 4.178
477
Art. 25 Abs. 5 OECD-MA, der durch die Überarbeitung 2008 eingeführt wu...