Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.4.3 Die Dauer von Verständigungsverfahren
Zu Tz. 4.54
196
Die OECD-Leitlinien berichten zwar, dass ein Einigungsverfahren „oft innerhalb kurzer Zeit zu einer Lösung des Problems“ führt, aber mindestens ebenso oft muss mit einer langen Verfahrensdauer gerechnet werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich ein derartiges Verfahren über Jahre hinzieht. Wie ernst zu nehmen eine lange Verfahrensdauer ist, ergibt sich aus dem Hinweis in Tz. 4.66, dass die während dieser Zeit angefallenen Zinsen die Höhe der Steuerschuld überschreiten können.
197
Die Schwierigkeiten, die zu einer derartig langen Verfahrensdauer führen, werden in den OECD-Leitlinien hinreichend beschrieben. Die in Tz. 4.44 erwähnten Beanstandungen der Steuerpflichtigen bestehen deshalb insoweit zu Recht.
Zu Tz. 4.55
198
Die OECD-Leitlinien empfehlen Maßnahmen, die eine Verkürzung der Verfahrensdauer bewirken. Der Empfehlung, sich auf die unbedingt notwendigen Formalitäten zu beschränken, kann man uneingeschränkt zustimmen.
S. 131
199
Persönliche Kontakte und Telefonkonferenzen sind sicherlich ebenfalls nützlich. Es muss dabei aber das Mitwirkungsrecht des Steuerpflichtigen gewahrt werden, das hier entgegen der Auffassung der OE...