Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.1.1 Vertragsbedingungen
Zu Tz. 1.42
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Die OECD-Leitlinien betonten in Tz. 1.42, dass die vertraglichen Vereinbarungen des Steuerpflichtigen nunmehr nur noch den Ausgangspunkt zur Bestimmung des tatsächlich durchgeführten Geschäfts bilden. Soweit vorhanden, sind die schriftlichen Verträge Ausgangspunkt für die Beurteilung der Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten sowie für die Übernahme der Risiken und die Preisgestaltung zwischen den verbundenen Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. In einem zweiten Schritt muss der Steuerpflichtige nun jedoch auch überprüfen, ob die Verträge unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände - insbesondere der Verteilung von Risikokontrollfunktionen und der finanziellen Kapazität - von fremden Dritten entsprechend abgeschlossen würden (vgl. OECD-Kap. I, Tz. 1.33 Anm. 62 ff. für eine kritische Würdigung). Die OECD sieht ein 6-stufiges Prüfungsschema vor, um zu ermitteln, ob der von den Parteien vereinbarte Vertrag - insbesondere die von den Parteien getroffene Abgrenzung der Risiken - befolgt werden muss (vgl. hierzu insbesondere Tz. 1.60).
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Die Vertragsbedingungen können sehr vielfältig sein. Da die Vertragsbedingu...