Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A. Einleitung
Zu Tz. 1.1
1
Die OECD-Leitlinien sind als Loseblattwerk angelegt, das laufend ergänzt werden soll. Zu den Entwicklungen der OECD-Leitlinien vgl. Vorbem. Anm. 1 ff.; zu der rechtlichen Bedeutung vgl. Vorbem. Anm. 5 ff.
2
Die OECD-Leitlinien verdeutlichen gleich zu Beginn, dass sie sich als Richtlinien zur Interpretation des arm's-length-Grundsatzes verstehen (vgl. Vorbem. Anm. 5 ff.).
Aus deutscher Sicht ist in diesem Zusammenhang jedoch zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes der in Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Wortlaut statisch auszulegen ist, wonach nur auf die einschlägigen OECD-Publikationen abzustellen wäre, welche bereits bei Unterzeichnung des Abkommens veröffentlicht wurden. Demnach dürften die neuen OECD-Leitlinien aus deutscher Sicht erst für Doppelbesteuerungsabkommen maßgeblich sein, welche nach deren Veröffentlichung (finaler BEPS Bericht zu Aktionspunkten 8-10: Oktober 2015) unterzeichnet wurden bzw. werden, sofern diese nicht eine dynamische Auslegungsklausel beinhalten; so z.B. DBA-Österreich 2000 (Protokoll) und im Revisionsprotokoll 2010 hierzu.
Zu Tz. 1.2
3
Die Verrechnungspreise zwischen verbundenen Untern...