Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.3. Durchführung von Gesprächen zwischen den zuständigen Behörden
D.3.1. Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden
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Viele Staaten ziehen es vor, gleich bei Beginn des Verfahrens vollständig einbezogen zu werden, und möchten eng mit den anderen zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Andere Staaten ziehen es vor, ihre Mitwirkung darauf zu beschränken, die MAP-APA-Vorschläge zu prüfen und zu kommentieren, wenn sich das Verfahren dem Abschluss nähert. Empfohlen wird indessen eine frühzeitige Mitwirkung aller beteiligten Steuerverwaltungen vorbehaltlich verfügbarer Ressourcen, da dies die Effizienz des Verfahrens maximieren und helfen dürfte, unnötige Verzögerungen beim Abschluss des Verständigungsverfahrens zu vermeiden.
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Die zuständigen Behörden sollten die Gespräche im Rahmen des Verständigungsverfahrens zügig führen. Dies erfordert die Bereitstellung von ausreichenden Ressourcen und angemessen qualifiziertem Personal. Es ist wünschenswert, dass die zuständigen Behörden einen sachgerechten Aktionsplan erörtern und koordinieren, der sich u. a. mit folgenden Fragen befasst: Bestellung von Mitarbeitern mit S. 21den erforderlichen Befugnissen, ...