Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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Muster für eine Grundsatzvereinbarung betreffend risikoarme Vertriebsleistungen
Präambel
17
Die zuständigen Behörden von [Staat A] und [Staat B] sind zu einer Verständigung über die fremdübliche Vergütung risikoarmer Vertriebsleistungen gelangt, die ein in [Staat A] ansässiges qualifiziertes Unternehmen im Auftrag eines in [Staat B] ansässigen verbundenen Unternehmens beziehungsweise ein in [Staat B] ansässiges qualifiziertes Unternehmen im Auftrag eines in [Staat A] ansässigen verbundenen Unternehmens unter den hier beschriebenen Umständen erbringt. Die vorliegende Grundsatzvereinbarung soll qualifizierten Unternehmen durch Festlegung konkreter Verfahren zur Einhaltung der Verrechnungspreisregeln in [Staat A] und [Staat B] Rechtssicherheit bieten und Doppelbesteuerung beseitigen.
18
Diese Grundsatzvereinbarung wird auf der Grundlage des Artikels [25] des [Steuerabkommens] („Steuerabkommen“) zwischen [Staat A] und [Staat B] getroffen. Sie setzt die Grundsätze des Artikels [9] des Steuerabkommens unter den hier beschriebenen Umständen um. Sie gilt für Wirtschaftsjahre qualifizierter Unternehmen, die in den Kalenderjahren [20__] bis [20__] enden. Diese Laufzeit verlängert sich um w...