Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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7. Verständigungsverfahren und zwischenstaatlicher Auskunftsaustausch
Die Auskunftsklauseln der DBA und die Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EGAHiG) finden auch im Verständigungsverfahren Anwendung. Soweit die Auskunftsklausel des jeweils anzuwendenden DBA oder das EGAHiG es zulassen, können auch im S. 102Verständigungsverfahren alle erforderlichen Informationen ausgetauscht werden. Die Grundsätze des „Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen“ (, BStBl. I 2006, 26) sind zu beachten.