Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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5. Verzicht auf Durchführung eines Schiedsverfahrens
Der Zugang zu einem Verständigungs- oder Schiedsverfahren ist ein gesetzlich verankertes Recht des Steuerpflichtigen und darf von der Finanzverwaltung nicht behindert werden.
In Fällen, in denen aufgrund schwierig zu ermittelnder tatsächlicher Umstände - zum Beispiel zur Vermeidung eines unverhältnismäßig hohen Ermittlungsaufwands - eine tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt (, BStBl. I 2008, 831) abgeschlossen wird, ist es in einem späteren Verständigungs- oder Schiedsverfahren regelmäßig nicht mehr möglich, den Sachverhalt nachträglich beweissicher festzustellen.
Daher ist es sachgerecht, im Fall der Beantragung einer tatsächlichen Verständigung durch den Steuerpflichtigen deren Abschluss davon abhängig zu machen, dass dieser darauf verzichtet, den Inhalt der tatsächlichen Verständigung zum Gegenstand eines Schiedsverfahrens zu machen.
In Fällen verbundener Unternehmen ist zur Vermeidung widersprechender Sachverhaltsfestlegungen anzustreben, dass auch das verbundene ausländische Unternehmen darauf verzichtet, d...