Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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Anhang zu Kapitel VIII Beispiele zur Veranschaulichung der Leitlinien zu Kostenumlagevereinbarungen
1. Beispiel 1 veranschaulicht den allgemeinen Grundsatz, dass Beiträge aufgrund ihres Werts beurteilt werden sollten (d.h. auf der Basis von Fremdvergleichspreisen), um zu Ergebnissen zu führen, die mit dem Fremdvergleichsgrundsatz in Einklang stehen.
2. Unternehmen A und Unternehmen B gehören einem multinationalen Konzern an und beschließen, eine KUV einzugehen. Unternehmen A erbringt Dienstleistung 1, und Unternehmen B erbringt Dienstleistung 2. Unternehmen A und Unternehmen B nehmen jeweils beide Dienstleistungen in Anspruch (d.h. Unternehmen A entsteht ein Vorteil durch die von Unternehmen B erbrachte Dienstleistung 2, und Unternehmen B entsteht ein Vorteil durch die von Unternehmen A erbrachte Dienstleistung 1).
3. Es sei angenommen, dass sich die Kosten und der Wert der Dienstleistungen folgendermaßen darstellen:
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Kosten der Erbringung von Dienstleistung 1 (bei Unternehmen A anfallende Kosten)
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100 je Einheit
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Wert von Dienstleistung 1 (d.h. der Fremdvergleichspreis, den Unternehmen A für die Erbringung von D... |