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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

3. Durchführung des Verständigungsverfahrens

3.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

3.1.1 Das BZSt führt das Verständigungsverfahren in unmittelbarem Verkehr mit der zuständigen Behörde des anderen Staates nach internationaler Staatenpraxis. Die Einzelheiten richten sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dem Gebot der Zweckmäßigkeit. Es gelten die allgemeinen Verfahrensgrundsätze.

3.1.2 Alle Angaben, die der deutschen Finanzverwaltung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens bekannt werden, unterliegen dem Steuergeheimnis (§ 30 AO). Das BZSt stellt, soweit erforderlich, einen entsprechenden Schutz derartiger Informationen im Ausland nach dortigem Recht sicher, z.B. durch Einholung von Zusicherungen. Unberührt bleibt eine im DBA selbst verankerte Geheimhaltungspflicht in Fällen, in denen im Rahmen des Verständigungsverfahrens Auskünfte nach den Bestimmungen der zwischenstaatlichen Amtshilfe erteilt worden sind.

3.1.3 Das BZSt unterrichtet die zuständige oberste oder die beauftragte Landesfinanzbehörde über den Inhalt und den Fortgang des Verfahrens. Die zuständige oberste oder die beauftragte Landesfinanzbehörde informiert das BZSt über Entw...

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