Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses [Gesetzestitel] haben die folgenden Ausdrücke folgende Bedeutung:
S. 141. Der Ausdruck „Konzern“ bedeutet eine Gruppe von Unternehmen, die durch Eigentum oder Beherrschung verbunden sind, so dass die Gruppe entweder nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für Rechnungslegungszwecke verpflichtet ist oder dazu verpflichtet wäre, wenn Eigenkapitalbeteiligungen an einem der Unternehmen an einer öffentlichen Wertpapierbörse gehandelt würden.
2. Der Ausdruck „multinationaler Konzern“ bedeutet einen Konzern, der i) zwei oder mehr Unternehmen umfasst, deren steuerliche Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten liegt, oder ein Unternehmen, das in einem Staat steuerlich ansässig ist und in einem anderen Staat mit der durch eine Betriebsstätte ausgeübten Geschäftstätigkeit steuerpflichtig ist, und der ii) kein freigestellter multinationaler Konzern ist.
3. Der Ausdruck „freigestellter multinationaler Konzern“ bedeutet in Bezug auf ein Wirtschaftsjahr dieses Konzerns einen Konzern, dessen konsolidierter Gesamtumsatzerlös in dem Wirtschaftsjahr, das dem Berichtswirtschaftsjahr unmittelbar...