Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B. Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Verrechnungspreisvorschriften
4.4
Die Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen werden in jedem Mitgliedstaat entsprechend dessen eigenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren entwickelt und umgesetzt. Die innerstaatliche Verwaltungspraxis verfolgt hier meist drei Hauptziele: a) die Möglichkeiten für nichtgesetzeskonformes Verhalten zu verringern (z. B. durch Quellensteuern und Mitteilungspflichten), b) gesetzeskonformes Verhalten konkret zu unterstützen (z. B. durch Aufklärung und Veröffentlichung von Leitlinien), und c) von nichtgesetzeskonformem Verhalten abzuschrecken. Aufgrund der innerstaatlichen Souveränität und der Besonderheiten der stark unterschiedlichen Steuersysteme verbleibt die Zuständigkeit für die Durchsetzung steuerrechtlicher Vorschriften bei den einzelnen Staaten. Die faire Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes erfordert jedoch klare Verfahrensregeln, um einen ausreichenden Schutz für den Steuerpflichtigen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Steuereinnahmen nicht in Staaten verlagert werden, die übermäßig strenge Verfahrensregeln...