Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.3. Betrachtung des konzerninternen Geschäftsvorfalls und Auswahl des untersuchten Unternehmens
3.8
Bei der Betrachtung des zu prüfenden konzerninternen Geschäftsvorfalls sollen die relevanten Faktoren ermittelt werden, die Einfluss auf die gegebenenfalls erforderliche Auswahl des untersuchten Unternehmens, die Auswahl und Anwendung der unter den Umständen des Einzelfalls am besten geeigneten Verrechnungspreismethode, den zu untersuchenden Finanzindikator (im Fall einer geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethode), die Auswahl der Vergleichsgrößen und, sofern relevant, die Bestimmung der zur Herstellung der Vergleichbarkeit erforderlichen Anpassungen haben werden.
A.3.1. Beurteilung einzelner und zusammenhängender Geschäftsvorfälle eines Steuerpflichtigen
3.9
Um die fremdüblichen Bedingungen möglichst genau abzubilden, sollte der Fremdvergleichsgrundsatz im Idealfall auf jeden einzelnen Geschäftsvorfall gesondert Anwendung finden. Häufig sind jedoch einzelne Geschäftsvorfälle so eng miteinander verbunden oder folgen so eng aufeinander, dass eine sachgerechte Beurteilung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls nicht möglich ist. Beispiele hierfür sind: a) einige langfristige Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen,