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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

5.2 Berichtigung innerhalb der Bilanz

Kommt eine Anwendung der allgemeinen Bestimmungen (Tz. 5.1) nicht in Betracht, ist zu prüfen, ob eine Korrektur innerhalb der Bilanz nach den Grundsätzen der Bilanzberichtigung, ggf. unter Berücksichtigung einer Verzinsung, durchzuführen ist. Dies kann der Fall sein, weil eine bereits tatsächlich zivilrechtlich bestehende Forderung nachzuaktivieren ist (BFH-Urteil vom , BStBl 1997 II S. 89; BStBl 1997 I S. 112). Bestrittene und verjährte Forderungen dürfen grundsätzlich nicht nachträglich aktiviert werden (BFH-Urteil vom , BStBl 1991 II S. 213 und BFH-Urteil vom , BStBl II S. 543).

Soweit die Voraussetzungen einer verdeckten Einlage in das Vermögen eines verbundenen Unternehmens gegeben sind, sind beim inländischen Gesellschafter in Höhe des Teilwerts des hingegebenen Wirtschaftsguts nach § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG die Anschaffungskosten auf die Beteiligung erfolgswirksam zu erhöhen (BFH-Urteil vom , BStBl 1992 II S. 234 und BFH-Urteil vom , BStBl 1998 II S. 652).

Sind sowohl die Voraussetzungen einer verdeckten Einlage als auch die Voraussetzungen des § 1 AStG erfüllt, ist Tz. 5.3.3 zu beachten.

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