Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B. Behandlung von Ausgleichszahlungen
Zu Rn. 4.3
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Wie auch die zuvor geltenden VerwGrds Verfahren regeln die dieses Schreiben ersetzenden VerwGrds VP die Behandlung von Ausgleichszahlungen (sog. „compensating adjustments“), die die verbundenen Unternehmen im Nachgang zu steuerlichen Korrekturen der Verrechnungspreise vornehmen, um die Zahlungsströme der fremdüblichen Erfassung der Verrechnungspreise anzupassen. Die Regelungen hierzu sind insbesondere notwendig, um die durch das Nachziehen der Zahlungsströme entstandenen Aufwendungen und Erträge nicht doppelt der Besteuerung zu unterwerfen. Allerdings kommt es hierbei auf die angewandte Korrekturnorm an. Die VerwGrds VP sehen kein Sonderregime für die Rückgängigmachung von vGA oder vE vor, sondern verweisen nur auf die bekannte Rechtsprechung des BFH. Da eine vGA nicht durch eine (verdeckte) Einlage rückgängig gemacht werden kann, ist die entsprechende Ausgleichszahlung als Einlage zu behandeln. Eine Ausgleichszahlung zum Zurückdrehen einer vE ist als Leistung zu behandeln, die beim Gesellschafter zu Bezügen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt (Dividende, Gewinnausschüttung). Entnahmen und Einlagen führen zu Einlagen und Entnahmen, wob...