Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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J. Finanzierungsbeziehungen
J.1 Allgemein
Zu Rn. 3.121
547
In Abschnitt J der Verwaltungsgrundsätze 2024 befasst sich die Finanzverwaltung mit der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei konzerninternen Finanztransaktionen. Dieser Abschnitt ist der Bereich der Verwaltungsgrundsätze, der S. 159seit der Erstauflage von 2021 - neben der Aufnahme der Regelungen zur Funktionsverlagerung - die meisten Änderungen aufweist. Hier musste die Finanzverwaltung bereits in einer Neuauflage vom (IV B 5 - S 1341/19/10017, BStBl. I 2023, 1093) der neueren Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des Fremdvergleichs bei Finanztransaktionen Rechnung tragen, namentlich der Vorrangigkeit der Preisvergleichsmethode. Kurz darauf machten nun die Regelungen des § 1 Abs. 3d und 3e AStG aus dem Wachstumschancengesetz eine weitere Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze notwendig, da aus dem Gesetzeswortlaut viele Anwendungsfragen offenblieben.
Die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zum Fremdvergleichsgrundsatz bei Finanztransaktionen ist vor Konzipierung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise immer wieder gescheitert. Das BMF-Schreiben zu den Grundsätzen für...