Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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I. Funktionsverlagerung
Zu Rn. 3.87-3.120
539
Während sich die Finanzverwaltung in den Verwaltungsgrundsätzen von 2021 noch darauf beschränkt hat, das Thema Funktionsverlagerung zu Gliederungszwecken aufzunehmen, erfolgte mit der Veröffentlichung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 eine vollständige Neufassung der Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung.
An dieser Stelle sei bereits darauf hingewiesen, dass das alte BMF-Schreiben - wie auch die alte Fassung der Funktionsverlagerungsverordnung (vgl. § 9 FVerlV i.d.F. v. ) - für Sachverhalte, die vor dem realisiert wurden, weiterhin Gültigkeit behält.
Eine inhaltliche Aufarbeitung der überarbeiteten Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung erfolgt zusammen mit der Neukommentierung der Funktionsverlagerungsverordnung i.d.F. v. in einer der nächsten Lieferungen.
540-546
Einstweilen frei.