Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A. Fremdvergleichsgrundsatz - Vorbemerkungen
85
Die Rn. 3.1 bis 3.8 enthalten die aus Sicht des BMF bestimmenden Merkmale des Fremdvergleichs. Dazu gehören die Denkfigur des doppelten ordentlichen Geschäftsleiters (Rn. 3.1), das Abstellen auf die tatsächlichen Verhältnisse (Rn. 3.2), die einheitliche Anwendung bei In- und Outbound-Fällen (Rn. 3.3), der Risikokontrollansatz (Rn. 3.5 bis 3.7) sowie die Analyse von Handlungsoptionen (Rn. 3.8).
86
Rn. 3.4 betont, dass im Rahmen des Fremdvergleichs nicht der Gewinn zu ermitteln sei, den unabhängige Transaktionspartner auf dem Markt erzielt hätten. Vielmehr sei der Gewinn zu ermitteln, den gewinnmaximierende Transaktionspartner innerhalb eines Konzerns erzielt hätten.
87
Die Rn. 3.9 bis 3.11 befassen sich mit den Verrechnungspreismethoden bzw. deren konkreter Anwendung, die auch in den OECD-Leitlinien enthalten sind. Die Rn. 3.12 bis 3.17 erläutern im Wesentlichen die Anwendung des hypothetischen S. 38Fremdvergleichs, u.a. im Hinblick auf zulässige Bewertungsverfahren, die zugrunde liegenden Bewertungsannahmen und den Umgang mit einem fehlenden Einigungsbereich.
88
Die Aussagen des BMF zur Vergleichbarkeitsanalyse (Rn. 3.18 bis 3.22) de...