Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C. Nahestehende Personen (§ 1 Abs. 2 AStG)
Zu Rn. 1.9
54
Eine Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG setzt voraus, dass dieser eine Geschäftsbeziehung, die in § 1 Abs. 4 AStG definiert ist mit einer ihm nahestehenden Person i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG zugrunde liegt. Demgegenüber gelten für die anderen Korrekturvorschriften (vGA, vE, Entnahme, Einlage) die für diese Vorschriften maßgebenden Voraussetzungen. Dem Steuerpflichtigen nahestehende Personen können S. 27nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG auch Personengesellschaften oder Mitunternehmerschaften sein. Die Einkünftekorrektur setzt dabei immer auf der Ebene des Steuerpflichtigen an, dessen Einkünfte gemindert wurden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AStG). Das ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG regelmäßig die Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft.
55
Werden bei einer Personengesellschaft, die (mangels Mitunternehmerinitiative und -risiko) keine Mitunternehmerschaft ist, die Einkünfte nicht selbständig festgestellt, sondern einem dahinterstehenden Gesellschafter direkt zugerechnet, kommt die Zurechnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG zum Tragen.
Zu Rn. 1.10
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Das Nahestehen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a und b AStG erfordert ein...