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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

4.1 Allgemeines

Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 1 bis 3 AO nicht oder nicht vollständig nach, können für ihn nachteilige Folgen eintreten, z.B.:

  • Minderung der Ermittlungspflichten der Finanzbehörde (§ 88 AO),

  • Nichtberücksichtigung von Schulden und Ausgaben (§ 160 AO),

  • Einsatz von Zwangsmitteln (§§ 328 ff. AO), z.B. wenn der Steuerpflichtige Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 AO nicht vorlegt oder der Aufforderung, mangelhafte Aufzeichnungen nachzubessern, nicht nachkommt (Tz. Buchstabe c),

  • Nichtberücksichtigung von Erklärungen und Beweismitteln im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 364b AO),

  • Beweismaßreduzierung (Tz. 4.4),

  • Beweisrisikoverlagerung zu Lasten des Steuerpflichtigen (z.B. widerlegbare Vermutung nach § 162 Abs. 3 AO, Tz. 4.6.1),

  • Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ggf. unter Ausschöpfung einer ermittelten Bandbreite zu Lasten des Steuerpflichtigen (§ 162 Abs. 1, 2 und 3 AO, Tz. 4.6.2),

  • Festsetzung eines Zuschlags (§ 162 Abs. 4 AO, Tz. 4.6.3),

  • Durchführung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens nach § 369 ff. AO; eine Eröffnung kommt z.B. in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Verrechnungspreisfestsetzung zuverlässige Fremdvergleichspreise bekannt waren, er diese aber aus Gründen der Steuerersparnis nicht v...

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