Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.2 Schätzungen nach § 162 Abs. 1 AO
Zu Rn. 75
a) Schätzungsregeln (keine Strafsteuer - Bandbreite - Mediankorrektur)
391
Wenn die Unklarheit über die Besteuerungsgrundlagen nicht auf Pflichtverletzungen des Stpfl. beruht, ist eine Schätzung nach § 162 Abs. 1 AO durchzuführen. Insoweit gilt, dass alle steuerbegründenden bzw. steuererhöhenden Umstände vom Finanzamt nachgewiesen werden müssen. Falls Preisbandbreiten bestehen, ist bei Schätzungen nach § 162 Abs. 1 AO deshalb die für den Stpfl. jeweils günstige Ober- bzw. Untergrenze einer Bandbreite maßgeblich, solange das FA nicht den Beweis erbringen kann, dass ein anderer Bandbreitenwert einen höheren Anschein der Richtigkeit hat. Dies gilt z.B. in Fällen, in denen
die Buchführung infolge höherer Gewalt (Blitzeinschlag, Hochwasser) vernichtet worden ist;
trotz aller Mitwirkung des Stpfl. und aller Bemühungen des FA ein Preis für ein WG oder eine (Dienst-)Leistung nicht genau ermittelt, sondern nur eine Preisbandbreite festgestellt werden kann;
S. 124Mitwirkungspflichten des Stpfl. nicht bestehen. Einen solchen Fall betraf das - vor der gesetzlichen Neuregelung durch § 90 Abs. 3 AO ergangene - BFH-Urteil vom . Im Streitfall ...