Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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4. Steuerliche Behandlung
Zu Tz. 4.1 Unzutreffende Einkunftsabgrenzung
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Die Folgen einer unangemessenen, also nicht veranlassungsgerechten Aufteilung der Kosten für die Personalentsendung werden „nach den maßgeblichen Vorschriften“ für die Einkünftekorrektur berichtigt. Auf einer ersten Stufe ist hiernach zu prüfen, ob die aus der Personalentsendung entstehenden Kosten Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG darstellen. Kapitalgesellschaften verfügen steuerlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre; somit stellen deren Kosten grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Dies gilt auch für die Kosten der Arbeitnehmerentsendung, welche die Kapitalgesellschaft regelmäßig zivilrechtlich schuldet. Für Arbeitnehmerentsendungen unter Beteiligung von Personengesellschaften könnte eine Korrektur bereits auf dieser Stufe vorzunehmen sein, jedoch sollte regelmäßig ebenfalls kein Zweifel an der betrieblichen Veranlassung und damit an dem Betriebsausgabencharakter bestehen. Auf der zweiten Stufe ist zu prüfen, ob die vorliegenden Betriebsausgaben eventuell gesellschaftsrechtlich veranlasst sind.
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Hier sind für Kapitalgesellschaften die allgemeinen Korrekturnormen der verdeckten Gewinnausschüttung g...