Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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3. Beurteilungskriterien für die Einkunftsabgrenzung
Zu Tz. 3.1 Veranlassungsprinzip und Fremdvergleich
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Maßstab für die Einkünfteabgrenzung zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Unternehmen ist der Fremdvergleichsgrundsatz. Der Fremdvergleichsgrundsatz als Subprinzip des Veranlassungsprinzip regelt hier die Entscheidung, bei wem Aufwand der entsandten Arbeitnehmer steuerlich zu berücksichtigen ist. Ausschlaggebend ist dabei, in welchem Interesse die Entsendung erfolgt, da, so die Annahme, fremde Dritte dies bei Ihrer Entscheidung über die Höhe der zu tragenden Kosten berücksichtigen würden. Problematisch bei diesen Fremdvergleichsüberlegungen ist, dass fremde Dritte nur sehr selten eine solche Form der Arbeitnehmerüberlassung praktizieren und somit das Verhalten von fremden Dritten Unternehmen in Entsendungsfällen nur schwer beobachtbar ist. Relativ gut beobachtet werden kann hingegen, was Unternehmen entsandten und nicht entsandten Arbeitnehmern für bestimmte Funktionen und Tätigkeiten bezahlen. Zwischen verbundenen Unternehmen kann das jeweilige Interesse nicht immer eindeutig bestimmt werden, da etwa der deutsche Steuerpflichtige nicht zwingend die glei...