Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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2.5 Verwendung von Fragebögen (Checklisten)
Werden in Verrechnungspreisfällen Musterfragebögen oder „Checklisten“ im Rahmen der Außenprüfung verwendet, ist darauf zu achten, dass der Steuerpflichtige auch dann nicht unverhältnismäßig in Anspruch genommen wird, wenn er zur erhöhten Mitwirkung (§ 90 Abs. 2 AO) verpflichtet ist. Entsprechende Fragebögen sind soweit möglich an die spezifischen Verhältnisse des Steuerpflichtigen und die konkreten Informationsbedürfnisse der Finanzverwaltung anzupassen.