Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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d) Angaben zu den konzerninternen Finanzierungstätigkeiten der Unternehmensgruppe (Satz 1 Nr. 14-16)
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Der vierte Teil der Informationspflichten des OECD-Masterfiles, welcher in den Informationsanforderungen Nr. 14 bis 16 der Anlage zur GAufzV umgesetzt wurde, verlangt vom Steuerpflichtigen eine Beschreibung der Gruppenfinanzierung, der konzerninternen Finanzierungstätigkeiten und der entsprechenden Verrechnungspreispolitik. Diese Dokumentationsanforderungen dienen vor allem dazu, Transaktionen aufzudecken, bei denen über die isolierte Übertragung von vertraglichen Risiken wesentliche Gewinne auf substanzschwache Einheiten in Niedrigsteuerländer übertragen werden können, sowie dazu, den Finanzbehörden einen Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der internen Finanzierungstransaktionen an die Hand zu geben.
Anforderung Nr. 14: Allgemeine Beschreibung, wie die Unternehmensgruppe finanziert ist, einschließlich der Darstellung bedeutender Finanzierungsbeziehungen zu fremden Dritten
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Die Informationsanforderung Nr. 14 der Anlage zur GAufzV verlangt vom Steuerpflichtigen eine allgemeine Beschreibung der Finanzierung der Unternehmensgruppe und eine Darstellung der bedeutenden F...