Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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2. Beispiele für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (§ 3 Abs. 2 GAufzV)
132
Die Regelung erläutert den Begriff des „außergewöhnlichen Geschäftsvorfalls“ durch Beispiele. Eine abschließende allgemeine Definition erschien dem Verordnungsgeber angesichts der Vielzahl möglicher Sachverhalte nicht möglich, hinterlässt aber Rechtsunsicherheit zu Lasten der Unternehmen.
133-134
Einstweilen frei.