Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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d) Wertschöpfungsbeitragsanalyse und Gewichtung (Satz 4)
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Grundsätzlich reicht eine Beschreibung der Wertschöpfungskette und eine Darstellung der Wertschöpfungsbeiträge des Steuerpflichtigen aus (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GAufzV).
Nur dann, wenn der Steuerpflichtige von sich aus seine Verrechnungspreise anhand der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode bzw. mittels einer Wertschöpfungsbeitragsanalyse (z.B. anhand von star charts, Scoring-Tabellen, Score Cards) bestimmt hat, muss in der Angemessenheitsdokumentation neben der verbalen Beschreibung der Wertschöpfungsbeiträge auch eine für die Finanzbehörde - z.B. anhand von Kosten oder Bewertungen von Vermögenswerten - verifizierbare quantitativ nachvollziehbare Gewichtung vorgenommen werden, damit geprüft werden, ob der Steuerpflichtige einen angemessenen Gewinnaufteilungsschlüssel verwendet hat. Vgl. ergänzend Anm. 178 ff.
Damit ist klar, dass durch die deutsche Finanzverwaltung nicht etwa eine Abkehr von den Standardmethoden und eine verstärkte Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode forciert werden soll. Ebenso wird damit verdeutlicht, dass der Steuerpflichtige bei Anwendung anderer Verrechnungsp...