Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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2. Anforderungen an die Sachverhaltsdokumentation (§ 1 Abs. 2 GAufzV)
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Für die Sachverhaltsdokumentation hat der Steuerpflichtige Aufzeichnungen über Art, Umfang und die Abwicklung sowie über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen seiner Geschäftsvorfälle zu erstellen. Hierfür ist z.B. darzulegen, wie die Verrechnungspreise in tatsächlicher Hinsicht zustande gekommen sind, inwieweit nahe stehende Personen auf die Preisgestaltung Einfluss ausgeübt haben (z.B. Preisdiktat durch die Konzernobergesellschaft oder freie Verhandlungen), welche Verträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurden, welche Preisfestsetzungsmethode ggf. angewandt wurde, auf welchen Grundlagen die Preisfestsetzung beruht (z.B. eigene Kosten oder Fremdvergleichsdaten), wie der Preis letztlich konkret mathematisch berechnet wurde, ob und ggf. welche Fremdvergleiche durchgeführt wurden, wie sich die Marktverhältnisse und die Verhandlungspositionen (Verhandlungsmacht, Abnahmezwang o.Ä.) auf die Preisfestsetzung ausgewirkt haben.
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Die Wirtschaftsverbände hatten angeregt, die Vorschrift um eine Regelung zu ergänzen, wonach der Betriebsprüfung ein Ermessensspielraum eröffnet wird, fü...