Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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4. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht bzw. den OECD Empfehlungen
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Die speziellen Dokumentationspflichten des § 90 Abs. 3 AO a.F. betreffen ausschließlich Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen gemäß § 1 Abs. 2 AStG ins Ausland. Die Einschränkung wurde mit der Neufassung in § 90 Abs. 3 Satz 1 AO n.F. nicht mehr ausdrücklich aufgenommen. Mit der redaktionellen Überarbeitung verlangt § 90 Abs. 3 Satz 1 AO n.F. nun Aufzeichnungen über die Art und Inhalt der Geschäftsbeziehung des Steuerpflichtigen i.S.d. § 1 Abs. 4 AStG, ohne einen Auslandsbezug - wie bisher - zu fordern. Seer ist zuzustimmen, dass die Norm teleologisch zu reduzieren ist. Der Anwendungsbereich ist vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks der Revision - Umsetzung BEPS Initiative - nach wie vor begrenzt. Auch der Verweis auf § 1 Abs. 4 AStG ist so zu verstehen, dass der Anwendungsbereich auf inländische Sachverhalte nicht ausgeweitet werden soll. An diese, ausschließlich grenzüberschreitenden Fälle knüpfen auch die Sanktionen des § 162 Abs. 3 und 4 AO an. Die Ungleichbehandlung der Sachverhalte mit und ohne Auslandsbezug stellt die Frage nach der Vereinbarkeit mit höherrangigen Europarecht. Die Frage war lange Zeit in der Literatur recht eindeutig beantwortet und ein ent...