Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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1. Voraussetzungen einer nachträglichen Verrechnungspreiskorrektur gem. § 1 AStG
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Unter bestimmten Voraussetzungen darf die deutsche FinVerw. die Existenz einer Preisanpassungsklausel zwischen den an einem Geschäftsvorfall beteiligten Konzernunternehmen fingieren und auf der Basis dieser Klausel eine nachträgliche Verrechnungspreiskorrektur durchführen. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid für das Wirtschaftsjahr, in dem sich der maßgebliche Geschäftsvorfall ereignet hat, rechtskräftig ist. Hierbei gilt, dass solche Korrekturen nur einseitig zu Lasten des inländischen Steuerpflichtigen möglich sind (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG).
Die maßgeblichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Korrektur, die allesamt erfüllt sein müssen, sind:
a) Es müssen immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile transferiert worden sein. Sie können separat für sich allein oder aber im Rahmen einer Gesamttransaktion (z.B. Funktionsverlagerung) verlagert worden sein. Man kann wohl davon ausgehen, dass die FinVerw. den Gesetzestext so auslegen wird, dass nachträgliche Korrekturen auch dann vorgenommen werden können, wenn entweder nur immaterielle Wirtschaftsgüter oder nur Vorteile Gege...