Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6. Aktivierung zivilrechtlicher Entschädigungsansprüche
227
Stehen dem inländischen Unternehmen vertragliche und/oder gesetzliche Entschädigungen zu, so sind diese in der Handelsbilanz - und nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch in der Steuerbilanz - zu aktivieren. Sind solche Ansprüche in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden, sind sie - soweit eine Bilanzberichtigung noch möglich ist - durch eine (Nach-)Aktivierung gewinnerhöhend zu erfassen.
Zu verdeckten Gewinnausschüttungen, Entnahmen oder Gewinnkorrekturen gem. § 1 AStG kann es kommen, wenn vertraglich vereinbarte Ansprüche niedriger sind als die, die fremde Dritte vereinbart hätten. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen es unterlässt, Forderungen einzuklagen und ggf. zu vollstrecken oder Ansprüche verjähren lässt oder auf Ansprüche verzichtet.