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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

6. Aktivierung zivilrechtlicher Entschädigungsansprüche

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Stehen dem inländischen Unternehmen vertragliche und/oder gesetzliche Entschädigungen zu, so sind diese in der Handelsbilanz - und nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch in der Steuerbilanz - zu aktivieren. Sind solche Ansprüche in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden, sind sie - soweit eine Bilanzberichtigung noch möglich ist - durch eine (Nach-)Aktivierung gewinnerhöhend zu erfassen.

Zu verdeckten Gewinnausschüttungen, Entnahmen oder Gewinnkorrekturen gem. § 1 AStG kann es kommen, wenn vertraglich vereinbarte Ansprüche niedriger sind als die, die fremde Dritte vereinbart hätten. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen es unterlässt, Forderungen einzuklagen und ggf. zu vollstrecken oder Ansprüche verjähren lässt oder auf Ansprüche verzichtet.

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