Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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3. Analoge Anwendung des § 89b HGB auf Vertragshändler
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Da ein Eigenhändler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und durch seine Tätigkeit einen eigenen Kundenstamm schafft, scheidet bei ihm die Anwendung des § 89b HGB grundsätzlich aus. Allerdings hat der BGH in ständiger Rechtsprechung einer bestimmten Ausprägung des EiS. 263genhändlers, nämlich dem Vertragshändler, einen Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung von § 89b HGB zuerkannt, wenn
(1) zwischen dem Hersteller und dem Vertragshändler ein Rechtsverhältnis besteht, das sich nicht in einer bloßen Verkäufer-Käufer-Beziehung erschöpft, sondern den Vertragshändler aufgrund vertraglicher Regelungen so in die Absatzorganisation des Herstellers eingliedert, dass er wirtschaftlich betrachtet in erheblichem Umfang Aufgaben übernimmt, die mit denen des Handelsvertreters vergleichbar sind und er weisungsgebunden ist und
(2) der Vertragshändler vertraglich verpflichtet ist, dem Hersteller die Kundendaten mitzuteilen, so dass dieser in der Lage ist, die Daten sofort und unmittelbar für eigene Zwecke zu nutzen. Unmaßgeblich ist, ob der Hersteller von seinen Nutzungsmöglichkeiten tatsächlich Gebrauch macht. Es kom...