Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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5. § 7 Abs. 5 FVerlV
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§ 7 Abs. 5 FVerlV nimmt Bezug auf die Absätze 2 und 3. Wie bereits beschrieben, kann es Konstellationen geben, in denen der Mindestpreis des verlagernden Unternehmens null ist oder es sogar bereit wäre, für die Übernahme der Funktion etwas an den Übernehmer zu zahlen. Es stellt sich dann die berechtigte Frage, ob nicht trotzdem ein unabhängiger Dritter nach dem Fremdvergleichsgrundsatz bereit wäre, etwas für die Übernahme der Funktion zu bezahlen. Allerdings ist der Verweis auf § 1 Abs. 3 Satz 9 und Satz 7 AStG u.E. verfehlt. Dort sind die Bewertung einer Funktion als Ganzes auf Basis eines Transferpakets, die Bestimmung des Einigungsbereichs und die Mittelwertmethode geregelt. Diese Art der Bewertung wird nach der hier vertretenen Auffassung gerade nicht dem Fremdvergleich entsprechen, so dass wegen der Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA (vgl. dazu bereits Anm. 107) eine solche Bewertung nicht möglich ist. Abgesehen S. 253davon, dass eine Einbeziehung des Geschäftswerts des übernehmenden Unternehmens in die Bewertung ohnehin nicht mit Art. 9 OECD-MA vereinbar ist (vgl. dazu Anm. 131 ff.), ist der in § 7 Abs. 5 FVerlV vorgenommene Bezug zur Bewertung n...