Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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1. § 4 Abs. 1 FVerlV
146
§ 4 FVerlV befasst sich mit den Bestandteilen des Transferpakets. Er geht von dem in der Praxis sicher häufig anzutreffenden Fall aus, dass eine Funktionsverlagerung vom Steuerpflichtigen nicht vollständig ignoriert wird, sondern für einzelne Bestandteile durchaus Vereinbarungen über ein Entgelt getroffen werden.
Beispiel
Die A AG unterhält in Deutschland eine Produktionsstätte für Autoreifen. Ihre Tochtergesellschaft, die B Sp. z o.o., baut eine neue Produktionsstätte in Polen. Die deutsche Fabrik wird geschlossen. Die Maschinen werden von Deutschland nach Polen auf Basis von Preisen für gebrauchte Maschinen verkauft. Der B werden Patente und andere immaterielle Wirtschaftsgüter zur Verfügung gestellt, für die eine Lizenzgebühr von 3 % vom Umsatz gezahlt wird. Einige Ingenieure der A helfen vor Ort in Polen beim Aufbau und der Ingangsetzung der Produktion. Eine Verrechnung unterbleibt.
Nach der Verordnungsbegründung will die Rechtsverordnung nicht in die Dispositionsfreiheit des Unternehmens eingreifen. Deshalb sollen die im obigen Beispiel geschlossenen Vereinbarungen grundsätzlich zunächst S. 222anerkannt werden, soweit sie dem Fremdvergleich entspr...