Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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a) Übertragung eines wesentlichen immateriellen Wirtschaftsguts
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Die 3. Escape-Klausel verlangt auf der Tatbestandsseite, dass ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut, welches Gegenstand der Funktionsverlagerung war, genau bezeichnet wird. Damit will das Gesetz offensichtlich an die Begründung des ursprünglichen Gesetzes anknüpfen, nach der bei der Besteuerung immaterieller Wirtschaftsgüter im Rahmen von Funktionsverlagerungen ein Vollzugsdefizit bestand (Anm. 1). Ein solches Vollzugsdefizit könnte vermieden werden und eine Transferpaketbesteuerung verzichtbar sein, wenn der Steuerpflichtige der FinVerw. die betroffenen immateriellen Wirtschaftsgüter offenbart. Deshalb sieht auch die Gesetzesbegründung zur Einführung der 3. Escape-Klausel vor, dass der Steuerpflichtige alle von der Funktionsverlagerung betroffenen wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter genau bezeichnet. Diese Absicht des Gesetzgebers hat allerdings im Gesetzeswortlaut keinerlei Niederschlag gefunden. Dieser ist klar und eindeutig und stellt nur auf die Benennung eines einzigen immateriellen Wirtschaftsgutes ab. Mit dieser Benennung ist die Voraussetzung zur Anwendung der 3. Escape-Kla...