Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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b) § 2 Abs. 3 Satz 2 FVerlV - Glaubhaftmachung bei Einzelbewertung
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§ 2 Abs. 3 Satz 2 FVerlV befasst sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen nach Durchführung einer Bewertung des Transferpakets als Ganzes und der Einzelbewertung der einzelnen Bestandteile der Funktionsverlagerung die Einzelbewertung der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann. Dafür verlangt das Gesetz in § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG eine Glaubhaftmachung des Steuerpflichtigen, dass das Gesamtergebnis der Einzelpreisbestimmung gemessen an der Preisbestimmung für das Transferpaket als Ganzes dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht.
Hingegen besagt § 2 Abs. 3 Satz 2 FVerlV, dass die Summe der vollständig zu erfassenden Wirtschaftsgüter und Vorteile nur angesetzt werden darf, wenn sie im Einigungsbereich liegt und der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass sie dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Damit enthält § 2 Abs. 3 Satz 2 FVerlV mit dem Kriterium des Liegens im Einigungsbereich eine Bedingung, die sich dem Gesetz nicht entnehmen lässt. Daran kann auch die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG nichts ändern, obwohl dort bereits verlangt wurde, dass das Gesamtentgelt im festgestellt...