Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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a) § 2 Abs. 3 Satz 1 FVerlV - Escape-Klausel nach § 1 Abs. 3 Satz 10 2. Alt. AStG
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§ 2 Abs. 3 Satz 1 FVerlV nimmt Bezug auf § 1 Abs. 3 Satz 10 2. Alt. AStG, die zweite sog. „Escape-Klausel“, in der Vertreter der FinVerw. offensichtlich eine Erleichterung für den Steuerpflichtigen gegenüber den Nachteilen der Gesamtbewertung sehen wollen. Wie sich im Folgenden zeigen wird, ist dies nicht der Fall.
§ 2 Abs. 3 Satz 1 FVerlV bezieht sich auf die zweite Alternative des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG. Ob dieser Verweis gemessen an der ursprünglichen Formulierung des Satzes 10 richtig ist, muss bezweifelt werden. In Satz 10 waren zwei Satzteile mit einem „oder“ verbunden, so dass sich bei normaler Leseweise drei Varianten ergaben, nämlich dass
keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile mit der Funktion übergegangen sind oder
keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter oder Vorteile mit der Funktion zur Nutzung überlassen wurden oder
das Gesamtergebnis der Einzelpreisbestimmung (...) dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht.
S. 189§ 2 Abs. 3 Satz 1 FVerlV sollte sich unzweifelhaft auf die letzte der vorstehenden Varianten beziehen, die aber wohl die Dritte war. D...