Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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8. Zu § 1 Abs. 7 FVerlV (Abgrenzung einer Funktionsverlagerung von anderen Geschäftsvorfällen)
89
Eine steuerlich relevante Funktionsverlagerung i.S.d. § 1 Abs. 3 AStG liegt nicht vor, wenn
innerhalb einer Unternehmensgruppe lediglich Aufgaben neu zugeteilt werden (= organisationsrechtlicher Akt), ohne dass Wirtschaftsgüter übertragen/überlassen werden,
einzelne Dienstleistungen erbracht werden,
Personal im Konzern entsandt/versetzt wird, ohne dass in wirtschaftlichem Zusammenhang damit eine Unternehmensfunktion und Wirtschaftsgüter bzw. sonstige Vorteile (z.B. geschäftswertbildende Faktoren) übergehen,
im Rahmen eines sog. „Package Deal“ mehrere Wirtschaftsgüter, Sachgesamtheiten oder ganze Anlagen veräußert werden.
Beispiel: Ein global operierender Konzern ist in mehreren Geschäftssparten tätig, die auf jeweils selbständige Konzerngliedgesellschaften aufgeteilt sind. Eine der Konzerngesellschaften (T 1) ist im Maschinen- und Anlagenbau tätig, eine andere im Druck- und Verlagsgewerbe (T 2). Da die bei T 2 eingesetzten Maschinen veraltet sind, beauftragt sie T 1 mit der Errichtung einer modernen Produktionsanlage, mittels derer vollautomatisch Zeitungen gedruckt und gefal...