Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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7. Zu § 1 Abs. 6 FVerlV (Abgrenzung einer Funktionsverdoppelung von der Funktionsverlagerung)
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Nach dem ersten offiziellen Entwurf der FVerlV sollten die Grundsätze für die Besteuerung von Funktionsverlagerungen auch auf Funktionsverdoppelungen uneingeschränkt anzuwenden sein. Es war somit beabsichtigt, dass auch bei Funktionsverdoppelungen grundsätzlich von dem Verkauf eines Unternehmensteils auszugehen und hierbei die sog. Transferpaketbetrachtung gelten sollte.
S. 145Dies wurde damit begründet, dass beide Fallgestaltungen „wirtschaftlich vergleichbar“ seien und es „betriebswirtschaftlich auch für die Verrechnungspreisbestimmung von Funktionsverdoppelungen auf die Gewinnaussichten (Investitionsrechnung) der beteiligten Unternehmen infolge der Funktionsveränderung“ ankomme. In den seltensten Fällen werde etwas verlagert und die Funktion daraufhin sofort eingestellt. Vielmehr gebe es regelmäßig einen Übergangszeitraum, in dem die Funktion doppelt ausgeübt werde. Würden Funktionsverdoppelungen nicht in gleicher Weise besteuert wie Funktionsverlagerungen, bestünde die Möglichkeit, eine Funktionsverlagerung zunächst als eine bloße Funktionsverdoppelung darzustellen und so di...