Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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d) Rein organisationsrechtliche Maßnahmen vs. Akte auf betrieblicher Ebene
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Das deutsche Steuerrecht gesteht dem Gesellschafter jederzeit die Freiheit zu, eine Tochtergesellschaft zu gründen. Auch die Firmierung der neugegründeten Tochtergesellschaft vollzieht sich auf gesellschaftsrechtlicher Ebene und ist nicht entgeltpflichtig.
Ferner kann der Gesellschafter auch über den Unternehmensgegenstand der Tochtergesellschaft frei bestimmen. Durch die Konkretisierung des Unternehmensgegenstandes und die damit verbundene Einengung des Tätigkeitsfeldes können nicht etwa vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG mit der Begründung hervorgerufen werden, dass der Tochtergesellschaft Gewinnchancen in anderen Geschäftsbereichen genommen worden seien.
Auch die Neugründung einer Konzernschwestergesellschaft, die im gleichen Segment tätig ist, löst als solche nicht bereits etwa steuerliche Korrekturen mit der Begründung aus, dass der bereits bestehenden Gesellschaft Gewinnchancen genommen würden (anders aber die Lösung, wenn der neugegründeten Gesellschaft Wirtschaftsgüter ohne angemessenes Entgelt übertragen bzw. überlassen werden).
Im Rahmen seiner Dispositionsfreiheit kann der Gesellschafter auch frei über...