Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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c) Beispiele für Funktionsverlagerungen
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Die Übertragung bzw. Überlassung von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen und den damit verbundenen Chancen und Risiken, die in der modernen Wirtschaftssprache auch als „Outsourcing“ bzw. als „Base Shifting“ (= Verlagerung von Werttreibern) bezeichnet wird, tritt nach den Vorstellungen des Gesetzgebers in folgenden Erscheinungsformen auf:
Übertragung/Überlassung bestimmter Funktionen mit der Maßgabe, dass auch die Entscheidungskompetenzen sowie die Gewinnchancen und -risiken verlagert werden (= Funktionsausgliederung). In diesen Fällen wird regelmäßig das Eigentum an den für die Funktionsausübung erforderlichen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern übertragen. Beispiel: Verlagerung der Eigenproduktionstätigkeit auf ein anderes Unternehmen.
Übertragung/Überlassung eines Teils einer betrieblichen Aufgabe unter weitgehender Beibehaltung der Entscheidungskompetenzen sowie der Gewinnchancen und -risiken (= Funktionsspaltung). In diesen Fällen werden regelmäßig die für die Funktionsausübung erforderlichen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern nicht übertragen, sondern entweder unentgeltlich beigestellt od...