Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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h) Rückwirkende Anwendung auf VZ vor 2008
40.7
Sehr kritikwürdig ist auch der Versuch, die Neuregelungen in § 1 Abs. 3 AStG, die gemäß der ausdrücklichen Aussage in § 21 Abs. 16 AStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden sind, de facto teilweise auch schon auf frühere VZ zurückzubeziehen.
aa) Doppelte ertragswertorientierte Bewertung des Transferpakets
40.8
Laut Rn. 184 VerwGr.FVerl soll davon ausgegangen werden, dass ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter das Verlagerungsentgelt - auch schon vor der ab 2008 geltenden gesetzlichen Neuregelung - „auf der Grundlage der betreffenden Gewinnpotenziale“ - mithin anhand einer doppelten ertragswertorientierten Gesamtbewertung - bemessen.
Tatsächlich sind die Entgelte für den Verkauf von (Teil-)Betrieben bzw. Geschäftsanteilen in der Vergangenheit - auch zwischen voneinander unabhängigen Dritten, die durch ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verS. 112treten waren - vielfach allein aus der Sicht des Veräußerers bemessen worden. Hierbei wurden die vom Veräußerer in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Gewinne zugrunde gelegt und für die Zukunft angepasst, sofern Abweichungen abseh...