Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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f) Erfassung geschäftswertbildender Faktoren
40.5
In sich widersprüchlich sind schließlich auch die Aussagen in den Rn. 29 und 76 VerwGr.FVerl. In Rn. 29 wird zunächst - richtigerweise - hervorgehoben, dass eine Funktionsverlagerung regelmäßig mehrere Geschäftsvorfälle umfasst, die so eng miteinander verbunden sind, dass bei einer Einzelbewertung möglicherweise nicht alle Wirtschaftsgüter/Vorteile sichtbar werden. Solche Vorteile können jedoch „aufgrund der Betrachtung der insgesamt übergehenden Funktion mit ihren Chancen und Risiken identifiziert werden. Fremde Dritte wären bereit, ein Entgelt unter angemessener Berücksichtigung dieser Vorteile zu vereinbaren, ohne dass sich diese bereits zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert haben müssen ... z.B. geschäftswertbildende Faktoren wie guter Ruf, gut ausgebildete Arbeitnehmer oder eine eingespielte Betriebsorganisation (Tz. 9.93 f. OECD-Leitlinien).
Dem widersprechend heißt es dann jedoch in Rn. 76, dass sich geschäftswertbildende Faktoren und Standortvorteile zwar auf die Ermittlung des Einigungsbereiches und somit auf die Verrechnungspreisbestimmung auswirken könnten, dass jedoch nicht unterstellt werden könne, dass f...