Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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a) Nichtanwendbarkeit des § 1 AStG für grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen zwischen Betriebsstätten, Betriebsaufgaben und Sitzverlegungen
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Wenn das BMF in Rn. 178 der VerwGr.FVerl ausführt, dass „für die Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätten ... ebenfalls der Fremdvergleichsgrundsatz“ gilt und mehrfach auf die OECD-Leitlinien verweist, könnte bei einem unbedarften Leser der Eindruck entstehen, dass für grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen zwischen Betriebsstätten eines Unternehmens ebenfalls die Regelungen in § 1 AStG gelten würden. Richtigerweise fallen jedoch solche Verlagerungen nicht unter den Anwendungsbereich des § 1 AStG, so dass die dort geregelten Besonderheiten wie die Transferpaketbewertung, der Mittelwertansatz sowie die 10-jährige Preisanpassungsmöglichkeit nicht gelten.
Dass bei grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen zwischen Betriebsstätten § 1 AStG nicht zur Anwendung gelangt, ergibt sich aus drei Gründen:
S. 90Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 1 AStG ist, dass Geschäftsbeziehungen, d.h. schuldrechtliche Beziehungen (vgl. § 1 Abs. 1 und 5 AStG) bestehen. Solche kann es aber zwischen unselbständigen Teilen eines einheitl...