Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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7. Verhältnis des § 1 AStG zu anderen Korrekturvorschriften
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In § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG war bisher bereits geregelt, dass andere Korrekturvorschriften „unbeschadet“ bleiben. Dies warf die bislang gerichtlich noch nicht geklärte Frage auf, ob § 1 AStG lediglich als „Auffüllvorschrift“ dient, falls andere Vorschriften entweder gar nicht zum Zuge kommen (wie z.B. bei zinslosen Darlehensgewährungen von einer inländischen Muttergesellschaft an deren ausländische Tochtergesellschaft) oder nur eine geringere Korrektur erlauben als zum Fremdpreis (z.B. bei einer verdeckten Einlage, die zum Teilwert anzusetzen ist) oder ob die Anwendung des § 1 AStG gänzlich ausscheidet, wenn bereits eine andere Korrekturvorschrift zur Anwendung gelangt.
In § 1 Abs. 1 Satz 3 AStG wurde nunmehr klar gestellt, dass § 1 AStG als Auffüllvorschrift fungiert.
Das angestrebte Gesetzesziel, nämlich die Besteuerung aller grenzüberschreitenden Transaktionen zum Fremdvergleichspreis, wurde allerdings verfehlt, da § 1 AStG nach wie vor nur bei Vorliegen von Geschäftsbeziehungen zur Anwendung gelangt. Bei Entnahmen, fiktiven Entnahmen und verdeckten Einlagen liegen jedoch keine Geschäftsbeziehungen vor, so...