Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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6. Vereinbarkeit von § 1 AStG und FVerlV mit dem Fremdvergleichsgrundsatz, wie er international interpretiert wird (Art. 9 OECD-MA und OECD-Leitlinien 2010)
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Das FG Köln hat in einem rechtskräftig gewordenen Urteil entschieden, dass Art. 9 OECD-MA gegenüber den nationalen Berichtigungsvorschriften eine Sperrwirkung entfaltet. Anforderungen im nationalen Steuerrecht, die über den in Art. 9 OECD-MA normierten Fremdvergleichsmaßstab hinausgehen, laufen somit bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ins Leere. Weder dem Wortlaut noch der Kommentierung des Art. 9 OECD-MA kann aber entnommen werden, dass
S. 54a) Informationstransparenz zwischen nahe stehenden Personen zu unterstellen ist (ausführlich hierzu Anm. 8, 9, 29 und 107);
b) bei der Verlagerung einer Funktion regelmäßig eine doppelte ertragswertorientierte Bewertung und infolgedessen die Aufdeckung und Besteuerung eines Goodwill erforderlich ist. Die OECD-Leitlinien 2010 (dortige Tz. 9.93-9.94) halten den Übergang eines Goodwill vielmehr nur bei der Übertragung eines sog. „ongoing concern“ für möglich;
c) Steuervorteile im Ausland in den Einigungsbereich einfließen und bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns e...