Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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5. Vereinbarkeit von § 1 AStG und FVerlV mit dem Diskriminierungsverbot im EU-Recht
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Laut Regierungsbegründung besteht das Ziel des neu gefassten § 1 AStG u.a. darin, den Fremdvergleichsgrundsatz zu präzisieren. Tatsächlich ist jedoch nicht etwa „der“ Fremdvergleichsgrundsatz präzisiert worden, sondern sind in Deutschland nunmehr zwei Fremdvergleichsgrundsätze etabliert worden. Einer für grenzüberschreitende Vorgänge, bei denen Folgendes gilt:
Unterstellung von Informationstransparenz zwischen den nahe stehenden Unternehmen,
Verrechnungspreiskorrektur auf den Median und nicht etwa auf den steuerschonendsten Wert einer Fremdvergleichspreisbandbreite,
S. 50Grundsatz der doppelten ertragswertorientierten Gesamtbewertung unter Außerachtlassung des Substanzwertes bei Funktionsverlagerungen (und somit weder ein Wahlrecht zwischen Einzel- und Gesamtbewertung noch zwischen ertragswert- und substanzwertorientierten Bewertung bzw. zwischen einer Mischform aus beiden Methoden),
Maßgeblichkeit des Mittelwertes eines hypothetischen Einigungsbereiches, falls weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzbehörde ein anderer Wert glaubhaft gemacht wird,
eine 10 Jahre lang währende, einseit...