Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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13 Kosten des Schiedsverfahrens
144
Die Verfahrenskosten des Beratenden Ausschusses werden von den an dem Fall beteiligten Vertragsstaaten zu gleichen Teilen getragen (Art. 11 Abs. 3 EU-Schiedskonvention). Zu diesen gehören die Verwaltungskosten des Beratenden Ausschusses sowie die Honorare und Auslagen der unabhängigen Personen.
145
Kosten, die den betroffenen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren entstehen, werden den Unternehmen nicht ersetzt (Art. 11 Abs. 3 EU-Schiedskonvention).