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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

10 Einleitung des Verständigungsverfahrens

10.1 Antragstellung

114

Das Verständigungsverfahren setzt nach Art. 6 Abs. 1 der EU-Schiedskonvention einen Antrag des betroffenen Unternehmens voraus. In diesem Antrag ist deutlich zu machen, dass dieser auf die EU-Schiedskonvention gestützt wird. Der Antrag ist nur zulässig, wenn geltend gemacht wird, dass die in Art. 4 der EU-Schiedskonvention genannten Grundsätze nicht beachtet worden sind (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EU-Schiedskonvention).

115

Der Antrag soll zweckmäßigerweise in allen Ansässigkeitsstaaten der betroffenen Steuerpflichtigen gestellt werden. Entsprechendes gilt, wenn eine Betriebsstättengewinnaufteilung nach Art. 4 Nr. 2 der EU-Schiedskonvention in Frage steht. Eine Betriebsstätte eines Unternehmens eines Vertragsstaats, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist, gilt für Zwecke der EU-Schiedskonvention als Unternehmen dieses anderen Vertragsstaats (Art. 1 Abs. 2 EU-Schiedskonvention).

116

Zur Vermeidung von Verzögerungen sollte ein schriftlicher Antrag in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

10.2 Antragsfrist

117

Der Antrag ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der EU-Schi...

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